Achter Runder Tisch SEZ
28.09. 18:30
Stadtwerkstatt Mitte, Arkaden, 1. OG, Karl-Liebknecht-Str. 11, 10178 Berlin
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e. V. lud zum
achten Runden Tisch SEZ
ein:
Montag, 28.09.2026 , um 18.30 Uhr
Die Sitzung fand erneut in den Räumen der Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11, 10178 Berlin statt.
Die vorläufige Tagesordnung wurde im Vorfeld des Runden Tisches per E-Mail zugeschickt.
Montag, 28.09.2026 , um 18.30 Uhr
Die Sitzung fand erneut in den Räumen der Stadtwerkstatt, Karl-Liebknecht-Straße 11, 10178 Berlin statt.
Die vorläufige Tagesordnung wurde im Vorfeld des Runden Tisches per E-Mail zugeschickt.
Es wurde folgende
Erklärung
verabschiedet:
Abrissstopp, Neustart, Bürgerbeteiligung
In Berlin hat die Wahl zum Abgeordnetenhaus eine Veränderung der Mehrheitsverhältnisse ergeben. Das SEZ wurde durch das Engagement tausender Menschen, die seinen Erhalt fordern, zu einem wichtigen Wahlkampfthema gemacht – ein Beispiel für lebendige Demokratie, dem Respekt gezollt werden sollte.
Vor diesem Hintergrund
fordern wir vom noch amtierenden Senat
, dass
- die aktuelle Ausschreibung für den Komplettabriss gestoppt wird,
- bis zu einer abschließenden politischen Entscheidung ein Abrissmoratorium verhängt wird,
- auch jegliche anderweitige die Bausubstanz schädigende Arbeiten am SEZ gestoppt werden und das Gebäude vor Vandalismus geschützt wird,
- keine Baumfällungen auf dem Grundstück vorgenommen werden.
Im Hinblick auf die Sondierungen und Koalitionsverhandlungen
fordern wir die beteiligten Parteien
auf, zu vereinbaren, dass
- die Bürgerinnen und Bürger bei der Auswahl des weiteren Entwicklungsverfahrens am SEZ und der Erarbeitung der Ergebnisse umfassend beteiligt werden und dafür auch Gelder zur Verfügung gestellt werden,
- ein Verfahren erarbeitet wird, in dem die verschiedenen Möglichkeiten für einen Erhalt des SEZ ergebnisoffen geprüft werden,
- zu allen Verfahrensschritten rund um das SEZ vollständige Transparenz hergestellt wird, einschließlich aller relevanten Fakten und Zahlen,
- der WBM für die Dauer dieses Prozesses das Mandat für den Abriss des SEZ entzogen und sie zu die Bausubstanz schützenden Maßnahmen verpflichtet wird,
- Pionier- und Zwischennutzungen eingeplant und umgesetzt werden.